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Zusammenfassung der BvD-Herbstkonferenz 2023

Wir waren am 18. und 19.10.2023 auf der BvD-Herbstkonferenz in München vor Ort und durften uns verschiedene Vorträge zum Leitthema "Next Level Privacy - Fit für die Zukunft" anhören.
Es ging darum, mögliche Herausforderungen der nächsten Jahre zu erkennen und zu diskutieren, aber auch darum, Datenschutzmanagement zukunftsfähig und handhabbar zu gestalten.


So umriss der Vortrag von Dr. h.c. Marit Hansen zur Künstlichen Intelligenz die Vielzahl der verschiedenen Bereiche, die durch KI betroffen sind, wie die Justiz, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, die IT-Sicherheit, der Datenschutz und sogar die Demokratie selbst. Dabei ist KI sowohl Angreifer als auch Verteidiger. So kann künstliche Intelligenz durch ihre Fähigkeit enorm große Datensätze zu analysieren zwar dabei helfen, IT-Sicherheit zu stärken, kann aber genauso auch für effektivere Angriffe genutzt werden.


Im Abschnitt "Zukunftsfähiger Datenschutz" beschrieb Dr. Gregor Rutow die Entwicklung eines datenschutzrechtlichen Reifegradmodells, welches bei Allianz Partners erfolgreich eingesetzt wird, um den Datenschutz global voranzubringen und für die jeweiligen Unternehmen messbar und skalierbar zu machen. Dabei werden umfangreiche, aber leicht bedienbare Fragebögen verwendet, welche den Reifegrad der Datenschutzumsetzung im jeweiligen Unternehmen mit Gewichtungsfaktoren bewerten.


Gleichermaßen interessant war der gemeinsame Vortrag von Dr. Jens Eckhardt und Dr. h.c. Marit Hansen, die in einem Gedankenmodell die Risikobeherrschung im Datenschutz im Sinne einer Verkehrssicherungspflicht betrachteten. 


Natürlich durften auch spannende Dauerbrenner wie der Umgang mit Datenschutzvorfällen und die Auskunft nach Artikel 15 DSGVO nicht fehlen.


Zu guter Letzt stand noch die Besonderheit der BvD-Herbstkonferenz auf dem Plan: Die Leiter der Datenschutzaufsichtsbehörden Bayern (Michael Will) und Baden-Württemberg (Prof. Dr. Tobias Keber) stellten sich den Fragen der Teilnehmer.
Ein Highlight hierbei war die Diskussion, wie mit Kamera-Attrappen umzugehen sei. Die beiden Referenten waren sich einig, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und eine Information und Rechtsgrundlage nach DSGVO daher nicht notwendig sei. Aus dem Plenum wurde allerdings eingeworfen, dass in Rheinland-Pfalz eine spezielle Regelung existiert, nach der es notwendig ist, die betroffenen Personen im theoretischen "Blickfeld" der Attrappe in Kenntnis zu setzen. Weiterhin wurde diskutiert, dass nach den Grundsätzen des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zwar der Anwendungsbereich der DSGVO durch Kamera-Attrappen nicht eröffnet sei, nichtsdestoweniger aber die Grundrechte der betroffenen Personen beeinträchtigt werden. Auch Attrappen sollten daher nicht ohne eine Abwägung von Interessen eingesetzt werden.


Wir bedanken uns für die spannenden Vorträge und Diskussionen und freuen uns, auch nächstes Jahr wieder bei der BvD-Herbstkonferenz am Start zu sein!