NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555

Artikel 16

Das Europäische Netzwerk der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen (EU-CyCLONe)

NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 – Article 16: Das Europäische Netzwerk der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen (EU-CyCLONe)

  1. (1) EU-CyCLONe wird eingerichtet, um das koordinierte Management von Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes und Krisen auf operativer Ebene zu unterstützen und einen regelmäßigen Austausch relevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu gewährleisten.
  2. (2) EU-CyCLONe setzt sich aus den Vertretern der Behörden der Mitgliedstaaten für das Cyberkrisenmanagement sowie in Fällen, in denen ein potenzieller oder andauernder Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes erhebliche Auswirkungen auf unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallende Dienste und Tätigkeiten hat oder wahrscheinlich haben wird, der Kommission zusammen. In anderen Fällen nimmt die Kommission als Beobachterin an den Tätigkeiten von EU-CyCLONe teil. ENISA führt die Sekretariatsgeschäfte von EU-CyCLONe, unterstützt den sicheren Informationsaustausch und stellt die Instrumente bereit, die für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Gewährleistung eines sicheren Informationsaustauschs erforderlich sind. Gegebenenfalls kann EU-CyCLONe Vertreter der maßgeblichen Interessenträger einladen, an seinen Arbeiten als Beobachter teilzunehmen.
  3. (3) EU-CyCLONe hat folgende Aufgaben:
  4. (4) EU-CyCLONe gibt sich eine Geschäftsordnung.
  5. (5) EU-CyCLONe erstattet der Kooperationsgruppe regelmäßig Bericht über das Management von Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes und Krisen sowie Trends, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf deren Auswirkungen auf wesentliche und wichtige Einrichtungen liegt.
  6. (6) EU-CyCLONe arbeitet auf der Grundlage vereinbarter Verfahrensmodalitäten gemäß Artikel 15 Absatz 6 mit dem CSIRTs-Netzwerk zusammen.
  7. (7) Bis zum 17. Juli 2024 und danach alle 18 Monate unterbreitet EU-CyCLONe dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, in dem es seine Arbeit bewertet.