Vertreter in UK

Ihr Datenschutzpartner im
Vereinigten Königreich.

Benennung eines UK-Vertreters

Das Vereinigte Königreich hat nach seinem Austritt aus der Europäischen Union seine eigenen Datenschutzgesetze im Rahmen der UK General Data Protection Regulation (UK GDPR) umgesetzt. Für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs haben, aber in dessen Markt tätig sind, ist daher statt eines EU-Vertreters ein Vertreter im Vereinigten Königreich notwendig. Dieser vertritt das Unternehmen gegenüber betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörde.

Wenn Ihr Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen Vertreter im Vereinigten Königreich zu benennen, leiten wir Sie gerne durch alle hierfür notwendigen Schritte. Als Ihr UK-Vertreter übernimmt Enobyte die folgenden Aufgaben:

  • Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen bei der Erfüllung aller Anforderungen
  • Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Anlaufstelle für Anfragen des Information Commissioner's Office (ICO) und von Betroffenen in der UK
  • Weiterleitung und ggf. Übersetzung (Deutsch/Englisch/Japanisch) von Anfragen an das Unternehmen

Wann braucht mein Unternehmen einen
Vertreter im Vereinigten Königreich?

Für viele Unternehmen, die ohne UK-Niederlassung Daten aus dem Vereinigten Königreich verarbeiten, ist die Benennung eines Vertreters im Vereinigten Königreich gesetzlich vorgeschrieben. Das untenstehende Flowchart soll Ihnen eine erste Orientierung bieten. 

 

Wenn Ihr Unternehmen keine Niederlassung in UK hat, jedoch gezielt Waren oder Dienstleistungen für Personen in UK anbietet, benötigen Sie einen Vertreter im Vereinigten Königreich. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen auf seiner Webseite Bezahlung in Pfund anbietet, Werbemaßnahmen in England, Schottland, Wales oder Nordirland durchführt, oder seine Dienste auf Benutzung im Vereinigten Königreich auslegt.

Auch wenn Ihr Unternehmen das Verhalten von Personen im Vereinigten Königreich beobachtet, z.B. durch Standortanalyse oder Analyse des Nutzungsverhaltens in einer App, benötigen Sie einen UK-Vertreter.

Hat Ihr Unternehmen eine Niederlassung im Vereinigten Königreich, benötigen Sie keinen Vertreter. 

Manche Unternehmen benötigen sowohl einen Vertreter im Vereinigten Königreich als auch einen Vertreter in der Europäischen Union. Wenn Ihr Unternehmen weder im Vereinigten Königreich noch in der Europäischen Union niedergelassen ist, jedoch gezielt Waren oder Dienstleistungen für Personen in beiden Regionen anbietet bzw. in beiden Regionen das Verhalten von Personen beobachtet, unterstützt Enobyte Sie gerne aus einer Hand mit Vertretern in der EU und UK.

Was sind die nächsten Schritte?

Haben Sie festgestellt, dass Ihr Unternehmen einen UK-Vertreter benötigt, unterstützen wir Sie gerne mit unserem erfahrenen Team auf Deutsch, Englisch oder Japanisch. 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir werden die nötigen Schritte einleiten, um Ihr Unternehmen bestmöglich in Großbritannien und Nordirland zu repräsentieren, darunter:

  • Einrichtung eines sicheren Kommunikationskanals
  • Anpassung Ihrer Datenschutzhinweise
  • Prüfung Ihrer aktuellen Datenverarbeitung
  • Erstellung/Optimierung Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
     

Kontaktieren Sie uns!