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Beginn der Registrierung bei der Aufsichtsbehörde für das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz

In Deutschland trat das NIS2-Umsetzungsgesetz, das die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, am 6. Dezember 2025 in Kraft. Infolgedessen sind die Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, verpflichtet, sich bis zum 6. März 2026 über das Portal der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), zu registrieren.

Bitte rechnen Sie mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen, einschließlich der Vorbereitung der erforderlichen Informationen und Unterlagen.

Unternehmen, die sich nicht fristgerecht registrieren, drohen Bußgeld von bis zu 500.000 €.

Wir empfehlen, frühzeitig anzufangen, anstatt auf Last-Minute-Lösungen zu setzen.

<Anleitung für die Registrierung>

1. Ausstellung der ELSTER-Zertifizierung durch das Finanzamt (Ausstellung kann bis zu 2 Wochen dauern)

https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess

2. Erstellung von einem “Mein Unternehmenskonto (MUK-Konto)” im BSI-Portal

https://portal.bsi.bund.de/

3. Authentifizierung mit ELSTER

4. Eingabe der erforderlichen Informationen in das Registrierungsformular im BSI-Portal

5. Überprüfung der Eingabe und Abschluss

Im Rahmen unseres CSIRT-Services bieten wir technische Beratung, Unterstützung beim Aufbau eines ISMS, Incident Response innerhalb von 12 Stunden und einen detaillierten Leitfaden zur Registrierung im BSI-Portal sowie Unterstützung bei der Registrierung per Bildschirmfreigabe in einer Videokonferenz an.

Sollten Sie Unterstützung bei der BSI-Registrierung oder der Einhaltung des NIS2-Gesetzes benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.