Cyber Resilience Act Verordnung (EU) 2024/2847

Artikel 40

Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen

  1. Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder von Teilen davon erfüllt, so wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen nach Artikel 39 erfüllt, soweit die geltenden Normen diese Anforderungen abdecken.