Cyber Resilience Act Verordnung (EU) 2024/2847

Teil I

Cybersicherheitsanforderungen in Bezug auf die Eigenschaften von Produkten mit digitalen Elementen

  1. 1. Produkte mit digitalen Elementen werden so konzipiert, entwickelt und hergestellt, dass sie angesichts der Risiken ein angemessenes Cybersicherheitsniveau gewährleisten.
  2. 2. Auf der Grundlage der Bewertung der Cybersicherheitsrisiken gemäß Artikel 13 Absatz 2 müssen Produkte mit digitalen Elementen, soweit zutreffend,