NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555

Artikel 22

Koordinierte Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit kritischer Lieferketten auf Ebene der Union

NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 – Article 22: Koordinierte Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit kritischer Lieferketten auf Ebene der Union

  1. (1) Die Kooperationgruppe kann in Zusammenarbeit mit der Kommission und der ENISA koordinierte Sicherheits-Risikobewertungen der Lieferketten bestimmter kritischer IKT-Dienste, IKT-Systeme oder IKT-Produkte durchführen, wobei technische und, erforderlichenfalls, nichttechnische Risikofaktoren berücksichtigt werden.
  2. (2) Die Kommission legt nach Konsultation der Kooperationsgruppe und der ENISA sowie gegebenenfalls einschlägiger Interessenträger fest, welche spezifischen kritischen IKT-Dienste, IKT-Systeme oder IKT-Produkte der koordinierten Sicherheits-Risikobewertung nach Absatz 1 unterzogen werden können.