NIS-2-Richtlinie Richtlinie (EU) 2022/2555

Artikel 1

Gegenstand

  1. 1. In dieser Richtlinie werden Maßnahmen festgelegt, mit denen in der gesamten Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll, um so das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern.
  2. 2. Zu diesem Zweck wird in dieser Richtlinie Folgendes festgelegt: