NIS-2-Richtlinie Richtlinie (EU) 2022/2555
Anhang II
SONSTIGE KRITISCHE SEKTOREN
| Sektor | Teilsektor | Art der Einrichtung |
|---|---|---|
| 1. Post- und Kurierdienste | Anbieter von Postdiensten im Sinne des Artikels 2 Nummer 1a der Richtlinie 97/67/EG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten | |
| 2. Abfallbewirtschaftung | Unternehmen der Abfallbewirtschaftung im Sinne des Artikels 3 Nummer 9 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist | |
| 3. Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen | Unternehmen im Sinne des Artikels 3 Nummern 9 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), die Stoffe herstellen und mit Stoffen oder Gemischen handeln, und Unternehmen, die Erzeugnisse im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der genannten Verordnung aus Stoffen oder Gemischen produzieren | |
| 4. Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln | Lebensmittelunternehmen im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (3), die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind | |
| 5. Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | a) Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika | Einrichtungen, die Medizinprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) herstellen, und Einrichtungen, die In-vitro-Diagnostika im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) herstellen, mit Ausnahme der unter Anhang I Nummer 5 fünfter Gedankenstrich dieser Richtlinie aufgeführten Einrichtungen, die Medizinprodukte herstellen |
| 5. Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | b) Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben |
| 5. Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | c) Herstellung von elektrischen Ausrüstungen | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben |
| 5. Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | d) Maschinenbau | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben |
| 5. Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | e) Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben |
| 5. Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | f) sonstiger Fahrzeugbau | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben |
| 6. Anbieter digitaler Dienste | — Anbieter von Online-Marktplätzen | |
| 6. Anbieter digitaler Dienste | — Anbieter von Online-Suchmaschinen | |
| 6. Anbieter digitaler Dienste | — Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke | |
| 7. Forschung | Forschungseinrichtungen |