DSGVO Verordnung (EU) 2016/679

Artikel 5

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. 1. Personenbezogene Daten müssen
  2. 2. Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht“).

ERWÄHNENSWERTES BUßGELD

TikTok wurde im September 2023 mit 345 Mio. € sanktioniert, weil das Unternehmen unverantwortungsvoll mit Daten von Kindern umgegangen ist.